Wichtige Änderungen für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Ermessensduldung
Für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und in der Ermessensduldung, die bisher keinen Zugang zu Integrationskursen und BAMF-Sprachkursen hatten, besteht vorübergehend ein erleichterter Zugang. Auch andere Förderungen sind vorübergehend möglich, die vorher meist nur für Menschen mit guter Bleibeperspektive offen standen. Diese Änderungen gelten leider nur vorübergehend und der Kreis der Menschen mit guten Bleibeperspektive wird sich sogar zukünftig noch weiter einschränken. Deshalb ist es wichtig, diese Informationen möglichst schnell an Interessent*innen in der Zielgruppe heran zu tragen. Wen betrifft es? Wer