Harte Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

Das Bundesverfassunsgericht hat als höchstes deutsches Gericht Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) von mehr als 30 % für verfassungswidrig erklärt. Wer von solchen Sanktionen betroffen ist oder jemanden kennt, dem mehr als 30 % seiner Grundsicherung gestrichen wurde, sollte sich gegenüber dem Amt auf das Urteil berufen.

Bundesverfassungsgericht IMGP1634

Foto: Bundesverfassungsgericht von Rainer Lück (CC BY-SA 3.0 de)

Sollte sich das Amt uneinsichtig zeigten, sucht bitte eine entsprechende Sozialberatung auf, die euch unterstützt. Auch Kürzungen von weniger als 30 % können dort nochmal nochmal auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.